Kosten für einen Fachanwalt im Erbrecht
Die Rechtsanwaltsgebühren für die Tätigkeit von Anwälten sind grundsätzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Jedoch ist es möglich und üblich aufgrund von Vereinbarungen von diesen abzuweichen.
Über die Höhe unseres Honorars unterrichten wir Sie kostenlos und selbstverständlich vor der Beauftragung.
Rufen Sie uns gerne unverbindlich an, wir geben Ihnen Auskunft zu unserer Vergütung: 040 / 20 90 52 74 oder nutzen Sie unsere Rückrufanfrage.
Gebühren in unserer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht
Gesetzliches Honorar nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Üblicherweise rechnen wir unsere Dienstleistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Hier sind sowohl der Gegenstandswert als auch Schwere und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit maßgeblich. Dies bedeutet für Sie: Die Kosten für die Beratung duch einen Fachanwalt für Erbrecht sind gleich den Kosten für einen Rechtsanwalt.
Individuelle Vergütungsvereinbarung
Als Fachanwalt für Erbrecht treffe ich jedoch in bestimmten Fällen eine individuelle Vereinbarung mit unseren Mandanten. Je nach Einzelfall, sind Vergütungsabsprachen nach Zeitaufwand oder zum Festpreis möglich. Gerade bei unklarer Sachlage erfolgt des Öfteren eine Beauftragung in „kleinen Schritten“. Zum Beispiel durch isolierte Beauftragung zur Einholung von Informationen/Auskünften zum Umfang der Erbschaft, für die ein bestimmtes Honorar vereinbart wird. Nach Kenntnis des konkreten Nachlasses werden dann Umfang und Gebühren der weiteren Tätigkeit mit unseren Mandanten festgelegt.
Erfolgshonorar
Im Bereich des rechtlich Zulässigen vereinbaren wir mit unserem Mandanten im Einzelfall selbstverständlich auch Erfolgshonorare.
Prozesskostenhilfe
Bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen stellen wir für Sie gerne auch einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. Hier übernimmt der Staat im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens sowohl die eigenen Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten.
Haben Sie Fragen zu den Rechtsanwaltsgebühren?
Wenn Sie zu den entstehenden Kosten Fragen haben, rufen Sie uns einfach unverbindlich an und wir besprechen mit Ihnen die in Ihrem Fall entstehenden Rechtsanwaltsgebühren und die Möglichkeiten der Übernahme der Kosten durch andere.
Kohnen & Krag Rechtsanwälte | Fachanwälte PartmbB
Bergstraße 26
20095 Hamburg
Tel 040 / 20 90 52 74
Fax 040 / 21 99 72 62
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